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   OLG Dresden, 28.06.2012 - 16 U 831/11   

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https://dejure.org/2012,48011
OLG Dresden, 28.06.2012 - 16 U 831/11 (https://dejure.org/2012,48011)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.06.2012 - 16 U 831/11 (https://dejure.org/2012,48011)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 16 U 831/11 (https://dejure.org/2012,48011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Mehrvergütung in Anlehnung an § 2 Nr. 5 VOB/B aus der Ausführung einer ausgeschriebenen Straßenbaumaßnahme

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie sind die Mehrkosten nach verzögertem Zuschlag nachzuweisen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlagsverzögerung: Wie sind die Mehrkosten zu berechnen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie sind die Mehrkosten nach verzögerter Zuschlagserteilung nachzuweisen? (IBR 2013, 263)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Höhe der Nachtragsvergütung: Auftragnehmer muss keinen zusätzlichen Verlust hinnehmen! (IBR 2013, 262)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verzögerte Zuschlagserteilung: Was ist mit den Kosten der Bauleitung? (IBR 2013, 405)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1158
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.03.2012 - VII ZR 202/09

    Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Mehrvergütungsanspruch wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2012 - 16 U 831/11
    Denn das Risiko solcher Mehraufwendungen trägt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (zuletzt BGH, Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 202/09 = NZBau 2012, 287 m.w.N.) eben der Bieter.
  • LG Dresden, 11.05.2011 - 6 O 2575/07
    Auszug aus OLG Dresden, 28.06.2012 - 16 U 831/11
    Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 11.05.2011 - 6 O 2575/07 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 1.100.072,77 EUR nebst 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins aus 414.452,35 EUR seit 14.07.2007, aus weiteren 29.363,25 EUR seit 15.11.2007, aus weiteren 70.023,73 EUR seit 13.12.2007, aus weiteren 29.363,25 EUR seit 28.12.2007 und aus weitern 556.870,19 EUR für den Zeitraum vom 31.12.2007 bis jeweils zum 27.06.2008 sowie aus 1.100.072,77 EUR seit dem 30.09.2008 zu zahlen.
  • OLG Hamm, 09.05.2018 - 12 U 88/17

    Kalkulation des Preises einer geänderten Leistung

    Infolge dessen bleiben auch Gewinne und Verluste des Auftragnehmers aus der Vergabe von Lieferanten- und Nachunternehmerverträgen grundsätzlich betragsmäßig erhalten (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 28.06.2012 - 16 U 831/11 -, zitiert nach juris.de; die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.03.2013 - VII ZR 211/12, zitiert nach juris.de zurückgewiesen).
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